FFP2-Maskenpflicht ab 28.01.2022
Die landesweite Regelung zum Tragen von FFP2- Masken oder eines vergleichbarenStandards (KN95 oder N95) wurde von der Landesregierung mit Wirkung zum Freitag, 28. Januar, auch auf die Fahrt in Bussen und Straßenbahnen ausgeweitet und gilt somit dann auch in den Fahrzeugen der Freiburger Verkehrs AG (VAG).

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) weist darauf hin, dass die landesweite Regelung zum Tragen von FFP2- Masken oder einesvergleichbaren Standards (KN95 oder N95) vom 28. Januar an auch in den Räumen von Berg- und Talstation der Schauinslandbahn sowie in den Seilbahnkabinen Gültigkeit hat.