Ab 24.04.: FFP2-Pflicht im ÖPNV ab Inzidenzwert von 100
Ab Samstag, dem 24.04., gilt die bundesweit beschlossene Corona-Notbremse. Dementsprechend wird auch in Baden-Württemberg diese umgesetzt.
Überschreitet ein Land- oder Stadtkreis den Inzidenzwert von 100 über drei Tage, so tritt dort die Notbremse in Kraft. Am vergangenen Mittwoch wurde diese Regelung vom deutschen Bundestag beschlossen.

Auch im öffentlichen Personennahverkehr sind Änderungen durch die Corona-Notbremse vorgesehen. Überschreitet ein Kreis den Wert von 100, so gilt hier die Pflicht zum tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar / KN95-/N95-Maske). Die medizinischen OP-Masken sind dann nicht mehr zulässig.
Diese Pflicht gilt nicht nur in Bus und Bahn, im Nah- und Fernverkehr, sondern auch an den dafür zugehörigen Einrichtungen wie Bus- und Bahnsteigen bzw. Bahnhöfen.
Von dieser Regelung ist das Servicepersonal, welches Kundenkontakt hat, ausgenommen. Das Personal ist zum tragen einer mindestens medizinischen Maske verpflichtet.